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Medizinische Sammlung

Nationale Pandemievorsorge vor 120 Jahren

Pestuntersuchungskasten
Abb. 1: Pestuntersuchungskasten, Detailaufnahme, Inventarnummer 2635.

© Institut für Evolutionäre Medizin

Im Frühjahr 1899 brach in Alexandria die Pest aus und in der Folge erreichten einzelne daran erkrankte Menschen verschiedene Häfen in Europa. In Porto kam es sogar zu einem kleinen Ausbruch, weil die Behörden den Vorfall verschleiert und Quarantänemassnahmen nicht konsequent durchgesetzt hatten. Dass sich die Krankheit dennoch nicht landeinwärts ausbreitete, schrieb man damals primär der fehlenden Bahnanbindung der Stadt und dem früh eintretenden Winterwetter zu.

Verschiedene Staaten in Europa nahmen dies zum Anlass, ihre Pestbekämpfung nach den neuesten Erkenntnissen zu reorganisieren. Am 30. Juni 1900 erliess auch der Schweizerische Bundesrat eine Verordnung betreffend «Pestlaboratorien und die Vornahme von Untersuchungen in Fällen von Pestverdacht zur Feststellung der Diagnose». Darin wurde geregelt, dass nur bestimmte kantonale Laboratorien zu solchen Untersuchungen berechtigt sein sollten und wie diese zu organisieren und auszurüsten wären.

In einem Bundesratsbeschluss vom 5. Februar 1901 mit sofortigem Inkrafttreten wurden folgende fünf Institute bestimmt:

  • Institut für Infektionskrankheiten der Universität Bern
  • Hygienisches Institut der Universität Zürich
  • Pathologisch-anatomisches Institut der Universität Basel
  • Hygienisch-bakteriologisches Laboratorium der Universität Lausanne
  • Bakteriologisches Laboratorium des Bureau de salubrité publique in Genf

Jedes davon sollte auch mit einem Pestuntersuchungskasten ausgestattet werden, mit dem sofort und direkt vor Ort ein Untersuchungslabor eingerichtet werden konnte. Dieser wurde unter der Leitung von Prof. Tavel am Institut in Bern entworfen und vom Instrumentenmacher Schaerer in Bern hergestellt. Die Auslieferung der ersten vier Kästen erfolgte 1903, jener für Genf etwas später (Schweizerisches Bundesblatt, 56. Jahrgang, Band II, Heft 12 vom 23. März 1904, S. 67).

Pestuntersuchungskasten
Abb. 2: Pestuntersuchungskasten, Detailaufnahme, Inventarnummer 2635.

© Institut für Evolutionäre Medizin

Schutzausrüstung und Desinfektion

Einen Überblick über den Kasten erhalten Sie im betreffenden Beitrag in ANNO-PULS. Mit Blick auf die anfänglichen Versorgungsengpässe beim Covid-19-Ausbruch 2020 gehe ich hier nur auf das PPE (Personal Protective Equipment) näher ein.

Soweit die entsprechenden Materialien der Alterung unterliegen, sollten diese ausserhalb des Kastens aufbewahrt und unterhalten werden und erst für den Einsatz eingepackt werden. Nach der Liste sollten es sein:

  • Schutzblusen und Gummischürzen für den Experten und seine Assistenten
  • Gummihandschuhe (2 Paar) und Fingerlinge (5)
  • 2 Gummiunterlagen
  • Gummiteller
  • Sterilisierdose mit Tupfern
  • Spirituslampe und Spiritus
  • Kresolseife
  • 2 Handtücher und 1 Handbürste

Es sind tatsächlich noch gummierte Teile vorhanden, aber gefaltet, gepresst und sehr stark verklebt.

Geschützt wurden offenbar nur die Körpervorderseite sowie Arme und Hände gegen die Übertragung von Flüssigkeiten. Aus heutiger Sicht scheinen vor allem Mundschutzmasken zu fehlen. Vermutlich wurde bei der Pest damals noch(!) keine Übertragung durch die Luft befürchtet. Ausserdem war um 1900 das Tragen eines Mundschutzes nicht einmal während einer Operation die Regel.

Einsätze des Koffers?

Abnutzungsspuren und Schäden an den Schliessen legen einen gewissen Gebrauch nahe, vielleicht aber nur übungshalber. Bislang fehlen uns konkrete Hinweise, dass der Pestuntersuchungskasten aus Zürich in einem Ernstfall eingesetzt wurde. Während der Grippepandemie 1918/19 war er von geringem Nutzen, da er für bakterielle Erreger wie die Pest ausgelegt war und nicht für Viren.

Pestuntersuchungskasten
Abb. 3: Pestuntersuchungskasten, Holzkasten geöffnet, Inventarnummer 2635.

© Institut für Evolutionäre Medizin

Martin Trachsel